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Verwaltungsbehörde

Verwaltungsbehörde

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Verwaltungsbehörde".

Von wem wird ein Fahrverbot angeordnet?

Das Fahrverbot wird entweder durch die Verwaltungsbehörde oder das Strafgericht für einen Zeitraum von ein bis drei Monaten angeordnet.

Wann hat ein Ersttäter das Fahrverbot einer Verwaltungsbehörde anzutreten?

Der Ersttäter darf den Beginn seiner Fahrabstinenz innerhalb eines Zeitrahmens von vier Monaten frei bestimmen, sofern es sich um ein verwaltungsbehördliches Fahrverbot handelt.

Welche Gründe können dazu führen, dass die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzieht?

Der Fahrerlaubnisinhaber leidet entweder an körperlichen oder geistigen Mängeln oder weist charakterliche Defizite auf (z. B. durch schwerwiegende Verkehrsverstöße oder hat 8 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei erreicht).

Ab wann darf man nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde nicht mehr fahren?

Bei rechtskräftiger, also gerichtlich nicht mehr überprüfbarer Entscheidung ist das Fahren verboten.

Ist die Verwaltungsbehörde verpflichtet, die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist wieder zu erteilen?

Die Verwaltungsbehörde ist nicht verpflichtet, die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist wieder zu erteilen, sondern hat zu prüfen, ob die Gründe für die Entziehung inzwischen weggefallen sind.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei