Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Ummeldung".
Als Verkäufer müssen Sie die Zulassungsstelle, die das Kennzeichen zugeteilt hatte, unverzüglich über den Verkauf informieren, Name und Anschrift des Käufers mitteilen und die Bestätigung des Käufers übermitteln, dass dieser die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Kennzeichen erhalten hat.
Bleibt der Standort des Fahrzeuges gleich, sollte der Käufer mit dem Käufer die Formalitäten bei der Zulassungsstelle am Besten gemeinsam erledigen. Ändert sich der Standort, sind zwei Zulassungsbehörden zuständig. Deshalb sollte der Verkäufer die Außerbetriebsetzung des verkauften Fahrzeuges veranlassen. Dann muss es der Erwerber wieder zulassen, um damit fahren zu dürfen.
0800 3746-555 gebührenfrei