Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Für solche Fälle gibt es den Zentralruf der Autoversicherer. Diese zentrale Auskunftstelle gibt Auskunft über den Halter sowie Name und Anschrift der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Um von dort eine Auskunft zu erhalten, geben Sie bitte Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre vollständige Adresse, das Unfalldatum sowie das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs an. Natürlich kann man die Fahrerflucht auch bei der Polizei anzeigen.
Nein, dies ist nicht möglich. Es ist eine angemessene Wartezeit einzuhalten, die von zehn Minuten bis zu einer Stunde dauern kann.
0800 3746-555 gebührenfrei