Einvernehmlich den Mietvertrag beenden
Ein Mietvertrag kann nicht nur durch eine einseitige Kündigung beendet werden, sondern auch einvernehmlich in einem gemeinsamen Vertrag.
Dies sind die häufigsten Gründe für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages:
- Der Mieter möchte ohne Einhaltung seiner Kündigungsfrist oder vor Ablauf der Befristung im Mietvertrag ausziehen.
- Der Vermieter hat keinen Kündigungsgrund, wünscht aber den Auszug des Mieters.
- Der Vermieter hat einen Kündigungsgrund, möchte aber seine Kündigungsfrist nicht abwarten.
- Der Vermieter hat zwar gekündigt, aber aus formellen Gründen war die Kündigung unwirksam, so dass er durch den Aufhebungsvertrag eine neue Kündigung mit neuer Frist erspart.
Ein Aufhebungsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Aus Beweisgründen sollte die schriftliche Variante bevorzugt werden. Nutzen Sie dazu dieses Musterschreiben.
Tipp
Der Abschluss eines solchen Vertrages ist freiwillig! Lassen Sie sich zu nichts drängen, das nicht Ihren Interessen entspricht!
Nur unter engen Voraussetzungen kann ein Mieter einen Aufhebungsvertrag als "Haustürgeschäft" rückgängig machen. Also besser vorher genau überlegen!
Worauf Sie beim Abschluss des Vertrages achten sollten:
- Alle regelungsbedürftigen Punkte sollten aufgenommen und so genau wie möglich erfasst werden.
- Der Endtermin sollte so gewählt sein, dass Sie ohne doppelte Mietzahlung das neue Mietverhältnis eingehen und den Auszugstermin auch einhalten können.
- Die "Umzugsbeihilfe"/Abfindung muss der Mieter nicht versteuern.
Vorsicht:
Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages verzichtet der Mieter auf seine Kündigungsschutzrechte!