Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Zahlung und Einfuhrgebühren".
Also Güter, die der Verbrauchersteuer unterliegen.
Seit in Europa die Zollgrenzen gefallen sind, dürfen Waren für den Privatgebrauch aus EU-Ländern meist zollfrei eingeführt werden, d.h. ohne Zollgebühren oder Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten nur bei Gütern, die der Verbrauchsteuer unterliegen, beispielsweise Tabakwaren oder Kaffee. Tipp: Über die Zollbestimmungen informieren kann man sich beim Zoll-Infocenter als zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung (Tel.069/469976-00; E-Mail: info@zoll-infocenter.de) oder auf www.zoll.de. Weitere Informationen finden Sie auch HIER
0800 3746-555 gebührenfrei