Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Urlaubsgeld".
Ja, wenn nicht alle Ihre Freunde denselben Arbeitgeber haben wie Sie, denn der Anspruch ergibt sich nicht aus dem Gesetz und steht daher nicht allen zu.
Aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der sogenannten betrieblichen Übung oder Gleichbehandlung zu den Kollegen.
Wenn das Geld mindestens 3 Jahre lang vorbehaltlos in derselben Höhe gezahlt wurde.
Es ist möglich, eine Gratifikation für geleistete Dienste gleichzeitig an Betriebstreue zu knüpfen. Entsprechende Vereinbarungen sind in bestimmten Grenzen möglich. Es kommt dabei auf die Höhe der Zahlung und auf die Dauer des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses an.
Nein, auch wenn es eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag gibt, ist sie unwirksam, weil Sie dadurch unangemessen benachteiligt werden.
Ja - sofern es in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag so festgelegt ist. Sollte dadurch die 450 Euro Grenze überschritten werden, besteht Sozialversicherungspflicht.
Ja! Sie haben den gleichen - anteiligen- Anspruch auf Geldleistungen, Urlaubstage und Weiterbildungszeiten wie jemand, der Vollzeit arbeitet.
Für befristet beschäftigte Arbeitnehmer gelten dieselben Regelungen wie für unbefristet Beschäftigte, d.h. Sie haben Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld in der Höhe, die dem Anteil ihrer Beschäftigungsdauer entspricht.
0800 3746-555 gebührenfrei