Checkliste: Unzulässig sind Fragen
Nach der Bereitschaft, Wehr- oder Zivildienst abzuleisten
Nach Religionszugehörigkeit (Tendenzbetriebe wie beispielsweise Kirche, Bekenntnisschulen, Caritas dürfen diese Frage stellen! Hier führt eine falsche Angabe zur Anfechtungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber.)
Nach Parteizugehörigkeit ( Ausnahmen stellen die Tätigkeit bei einer Partei oder einer parteibezogenen Institution dar). Beispielsweise kann dies auch bei einer Tageszeitung der Fall sein, wenn es um die Einstellung eines Redakteurs geht und der Verleger eine (politische) Tendenz vorgegeben hat. Hier zielt die Frage speziell auf die inhaltliche Umsetzung der Tätigkeit ab. Servicekräfte im gleichen Betrieb müssen solche Fragen hingegen nicht (zutreffend) beantworten.
Nach fester Partnerschaft und Familienplanung
Nach beabsichtigter Eheschließung (eine Ausnahme können wiederum Tendenzbetriebe darstellen. Hier ist zumindest die Frage nach einer Wiederverheiratung / zweiten Ehe zulässig.)
Nach Kinderwunsch oder Empfängnisverhütung
Nach Gewerkschaftszugehörigkeit
Nach bestehender Schwangerschaft (Ausnahme, wenn für die Tätigkeit beispielsweise schweres Heben verlangt wird. Die Gesundheit von Mutter und Kind könnte gefährdet werden.)
Nach Freizeitsportarten (eine Ausnahme stellen hier Aktivitäten mit einem besonderen Gefährdungspotenzial dar)
Nach Vorstrafen allgemein, wenn kein konkreter Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht (Ausnahme: Die Vorstrafe ist für die Tätigkeit von Bedeutung. Beispielsweise bei Vermögensdelikten von Buchhaltern oder Verkehrsstraftaten von Kraftfahrern.) Einschlägige Vorstrafen müssen nicht in jedem Fall angegeben werden. Wenn sie aus dem Bundeszentralregister gestrichen sind, brauchen sie nicht offengelegt zu werden. Welche Delikte im Einzelnen für welche Stelle von Bedeutung sein können, muss anhand eines objektiven Maßstabes überprüfbar sein. Der Arbeitgeber kann nicht willkürlich festlegen, über welche Vorstrafen Auskunft zu erteilen ist. Eine Mitteilungspflicht des Bewerbers kann auch dann vorliegen, wenn ein Ermittlungsverfahren erst während des Bewerbungsverfahrens anhängig wird.